Irgendwelche Fragen?

Fakten?!

Es wird im Wahlkampf viel behauptet. Was stimmt? Was nicht?

"Es wird alles in einem verbindlichen Vertrag geregelt, der über eine Legislaturperiode hinaus geht"

Anlässlich des Wählerstammtischs des Main-Echos am 30. Januar sagte Herr Schumacher, dass er mit der Stadt einen Eingliederungsvertrag schließen möchte, der über eine 'Legislaturperiode' hinausgeht und in diesem z.B. regeln möchte, dass eine Notbesetzung im Rathaus und der Bauhof erhalten bleiben. Er bezog sich dabei auf Beispiele aus Sachsen.

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Falsch bzw. nicht nachhaltig richtig! Nach allem was wir wissen, sieht die bayerische Gesetzgebung solche Eingliederungsverträge nach sächsischem Vorbild nicht vor. Eingemeindungen setzen in Bayern generell den Willen beider Gemeinden aber auch Gründe des öffentlichen Wohls gleichermaßen voraus (§§11 ff BayGO). Zwar hätten die Eingemeindungspartner die Möglichkeit, Voraussetzungen einer Eingemeindung zu besprechen, die letztendliche Eingemeindung wird aber durch ein Gesetz, das in München gemacht werden würde, vollzogen. Es ist vorstellbar, dass darin kurzfristige Projekte, die zwischen den Parteien vereinbart wurden, Niederschlag finden. Keinesfalls aber solche, die über eine Wahlperiode hinausgehen und den Entscheidungen eines künftigen Stadtrates vorgreifen würden. Im Klartext: Auch wenn es gelingen sollte, eine Notbesetzung im Rathaus und den Erhalt des Bauhofs wirksam zu vereinbaren, könnte der nächste Stadtrat dies schon rückgängig machen. Und warum sollte er das nicht tun, denn Sonderlocken gibt es für keinen anderen Stadtteil. Was dann? Wer klagt dann? Die Gemeinde Glattbach gibt es dann jedenfalls nicht mehr!!


Die "Gründe des öffentlichen Wohls" werden zudem kumulativ geprüft, d.h. dass ein übereinstimmender Wille und Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen müssen. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt nach einem eigenen Maßstab und wird nicht durch den Eingemeindungswillen der Parteien ersetzt. Gründe des öffentlichen Wohls könnten gegeben sein, soweit die einzugliedernde Gemeinde nicht mehr nachhaltig in der Lage wäre, die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zu erfüllen.


Mit unserem durchgerechneten Fahrplan haben wir den Nachweis geführt, dass wir sehr wohl in der Lage sind, die vor uns liegenden Aufgaben zu erfüllen. Unseren Fahrplan finden Sie [hier]

"Durch eine Wohnbebauung auf dem Schulgelände verschlechtert sich die Hochwassersituation in der Hauptstraße!"

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Das Gegenteil ist richtig! Durch einen Rückbau der Schule reduziert sich die versiegelte Fläche! Regenwasser kann so wieder versickern.

"Bei einer Eingemeindung entfielen die Kosten für die Kreisumlage und die Personalkosten für die Verwaltungs- und Bauhofmitarbeiter!"

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Falsch!

Der Landkreis erbringt mit den Beiträgen der kreisangehörigen Gemeinden (Kreisumlage) 
z. B. Leistungen für Krankenhaus und Gesundheitswesen, Jugend- und Sozialamt, Infrastruktur, weiterführende Schulen (Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, berufsbildende Schulen) usw.

Dafür erhebt der Kreis – weil er keine eigenen Bürger hat – von den Mitgliedsgemeinden zur Finanzierung diese Umlage.

 

Die kreisfreie Stadt Aschaffenburg hat aber ganz genau die gleichen Aufgaben und Kosten!

 

Jedoch ist es für die Stadt viel eleganter, die Gelder für diese Aufgaben direkt aus der Stadtkasse zu nehmen! Und in dieser Stadtkasse sind dann unsere Gelder enthalten und werden von der Stadt direkt dafür verwendet.

„Unser“ Geld wird also für diese Aufgaben auch in der Stadt Aschaffenburg verbraucht. Zweimal das gleiche Geld ausgeben geht nicht!

 

Außerdem zahlt die Stadt eine Bezirksumlage, deren Höhe sich nach Steuerkraft und Einwohnerzahl richtet.


Nach sechs(!) Jahren entfielen lediglich die Kosten für den 1. Bürgermeister, die Personalkosten für die übrigen Mitarbeiter, würden sich nur unerheblich durch Herabstufungen in den Tarifgruppen reduzieren.

 

Das Argument: "Wir bringen das Geld mit" geht also de facto nicht auf!

"Die Stadt würde unsere Grundschule nicht schließen!"

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Richtig! Auch in der Stadt gilt das Prinzip "kurze Beine - kurze Wege". Allerdings würden alle Mittelschüler künftig gem. Schulsprengel nach Damm statt nach Goldbach zur Schule gehen. Für Glattbacher Kinder, die eine weiterführende Schule (Realschule /Gymnasium) im Landkreis besuchen wollen, entfiele allerdings die obligatorische Übernahme der Monatskarten. Auch der direkte Bustransfer z.B. zum HSG nach Hösbach wäre u.E. nicht mehr sichergestellt.

"Das wird schon stimmen, was der Herr Weidner auf seiner Homepage schreibt!"

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Falsch! Es fällt u.E. auf, dass Herr Weidner sich spätestens immer dann in persönlichen Angriffen und Herabsetzungen ergeht, wenn er auf der Ebene von Sachargumenten widerlegt wurde.
Wie Herr Weidner mit entlarvten Falschbehauptungen umgeht, können Sie auch im
unteren Teil unserer Analyse der Finanzplanung des Herrn Schuhmacher lesen.
Diese finden Sie [hier]

"Wenn wir unser E-Werk verkaufen, verscherbeln wir unser Tafelsilber!"

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Kann man so sehen. Wenn wir zur Stadt gingen würden wir es allerdings verschenken, ohne einen konkreten Nutzen für Glattbach daraus gezogen zu haben.

"Unser Finanzplan ist nachvollziehbar und transparent!"

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Richtig! Soweit sich diese Äußerung auf den Finanzplan von CSU /Parteilose bezieht. Zu den Fehlern in der Haushaltsplanung des Herrn Schumacher haben wir hier Stellung genommen.

"Die Liquidität Glattbachs reicht heute schon kaum oder nicht aus, um die laufenden Ausgaben zu stemmen." 

(Quelle: https://glattbach2020.de/planung, 07.02.20)

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Diese Äußerung grenzt schon fast an üble Nachrede! Richtig ist, dass Glattbach seit 2014 kontinuierlich Schulden abgebaut und trotzdem eine Vielzahl von Projekten aus Eigenmitteln gezahlt hat. Klicken Sie hier für mehr Details. Zudem wurden seit vielen Jahren überhaupt keine Kassenkredite (diese dienen zur Überbrückung von kurzfristigen Unterdeckungen) in Anspruch genommen.

"Ich berate große deutsche Unternehmen, das kann ich mit dem Bürgermeisteramt vereinbaren". 

Die Äußerung stammt aus dem Kandidatenprofil des Herrn Schumacher, das am 6. Feb. im Main-Echo abgedruckt war.

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Hier kommt es zunächst mal nicht auf die Beurteilung des Kandidaten selbst an! Für politische Wahlbeamte gelten nämlich die gleichen Voraussetzungen, wie für jeden anderen Beamten in Bayern auch. Das bedeutet, dass Nebentätigkeiten grundsätzlich nur von untergeordnetem Umfang sein dürfen. Alle Nebentätigkeiten bedürfen der Genehmigung des Gemeinderats, wobei nach unserem Verständnis zur Beurteilung des Umfangs alle Auftragnehmer namentlich und die zu erwartenden Honorare sowie der zeitliche Aufwand zu benennen sind. Es kann sogar sein, dass Vergütungen oberhalb bestimmter Freibeträge an den Dienstherrn abgeführt werden müssen. Eine genauere Prüfung und Beurteilung kann jedoch erst in einer konkreten Situation durch Verwaltung, Gemeinderat und Kommunalaufsicht erfolgen. Ziemlich sicher kann man aber jetzt schon sagen, dass die Vorstellung, weiter seinen "zivilen" Beruf und das Bürgermeisteramt nur nebenher auszuüben, mit der Realität und Gesetzeslage nicht im Einklang stünden.


Auch interessant: In Sommerkahl (rd. 1250 Einwohner) gibt es einen nur ehrenamtlichen Bürgermeister, der seinen Beruf aufgegeben hat, da er der Auffassung ist, das Beruf und das Amt des Bürgermeisters nicht miteinander zu vereinbaren sind. Siehe hierzu auch: 
Artikel "Ein Vollzeitjob, der Spaß macht" im Main-Echo vom 16. Januar, Ausgabe Alzenau & Umgebung, Seite 16.

"Die Planung in Sachen Schule habe ich 1:1 von Kurt Baier übernommen" 

Die Äußerung stammt ebenfalls aus dem Kandidatenprofil des Herrn Schumacher, das am 6. Feb. im Main-Echo abgedruckt war.

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Falsch! Zwar lagen Herrn Schumacher die verschiedenen Überlegungen von Kurt Baier ebenso wie dessen Genehmigung zur Verwendung der Zahlen vor, doch passen die Zeilenbeschriftungen und die verwendeten Beträge in keiner Zeile seines (CS) Finanzplans damit zusammen! Genauso wenig wie übrigens die im Text später folgende Aussage, "... das freiwerdende Grundstück mitten im Ort in Erbpacht an bauwillige vergeben..." zu wollen. Herr Schumacher plant gem. der verwendeten Beschriftungen und Beträge nicht mit kontinuierlichen Einnahmen sondern mit Verkaufseinnahmen. Unsere ausführliche Stellungnahme zur Schumacher'schen Finanzplanung finden sie hier!

"Glattbach bleibt Glattbach!"

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Hier gibt es wohl kein objektives falsch oder richtig, vielmehr hängt das von der eigenen Einstellung ab. Wir behaupten, Glattbach bleibt zwar Glattbach, aber das Lebensgefühl wird sich negativ verändern. Teil dieses Lebensgefühl ist unserer Meinung nach bereits die Gewissheit, dass man auf das, was im Ort passiert direkt und aktiv Einfluss nehmen kann. Teil dieses Lebensgefühls ist aber z.B. auch, samstags zum Bauhof zu fahren und jeden den man dort trifft auch zu kennen. Ein Pläuschchen  zu halten und sich danach wieder seiner Samstagsarbeit zu widmen und - wenn es sein muss - eben ein zweites Mal innerhalb von drei Minuten wieder dort hinzufahren.


Das Dorffest wird es in dieser Form keinesfalls mehr geben. Im Moment liegt die Organisation und das Kostenrisiko allein bei der Gemeinde. Die Vereine müssen sich nur um ihren Stand kümmern und die gesamte Infrastruktur wird gestellt. Zwar gibt es auch in den Stadteilen Feste, die die Stadt jedoch nur finanziell unterstützt. Die Organisation und das Kostenrisiko liegen allein bei den örtlichen Vereinen.

"Wenn wir das E-Werk verkaufen wird der Strom teurer, weil der Erwerber erstmal seinen Kaufpreis verdienen muss."

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Falsch! Der Käufer würde Mengenvorteile beim Stromeinkauf und Effizienzgewinne in seiner Organisation erzielen können. Darüber hinaus würde sich seine Kostenstruktur verbessern, da seine festen kosten auf ein größeres Netz verteilt werden würden (Fixkostendegression). Außerdem würde er mit Sicherheit keinen teuren "Glattbach-Tarif" anbieten, da die Kunden recht schnell zu einem anderen Anbieter wechseln können.
Schauen Sie doch mal bei der AVG auf die Homepage und geben bei der Tarifsuche eine städtische Postleitzahl und die von Johannesberg ein (deren Netz gehört auch zur AVG). Die angebotenen Preise sind identisch.